MiCA-Lizenzen im Überblick: Diese Anforderungen gelten
Tim Schuster
Marketing Manager, TanganyMit MiCA (Markets in Crypto-Assets Regulation) schafft die Europäische Union (EU) einen umfassenden Rechtsrahmen für die Kryptobranche. Zu den folgenreichsten Neuerungen gehört die Pflicht, für kryptobezogene Tätigkeiten die passende Lizenz einzuholen, um in der EU legal tätig sein zu dürfen. Welche Lizenz infrage kommt, hängt von den angebotenen Dienstleistungen ab. Für die Compliance ist es daher entscheidend, genau zu wissen, welche Lizenz für das eigene Geschäftsmodell gilt.
Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über die Lizenzen unter MiCA, zeigt, wer sie benötigt, und erläutert, welche Anforderungen Unternehmen erfüllen müssen, um für den regulatorischen Umbruch gerüstet zu sein.
Warum MiCA-Lizenzen so wichtig sind
Vor MiCA war die Kryptoregulierung in der EU fragmentiert: Jeder Mitgliedstaat hatte eigene Regeln. MiCA soll die Regulatorik vereinheitlichen und führt dafür standardisierte Lizenzanforderungen für Krypto-Dienstleister (CASP) ein. Diese Lizenzen benötigen Unternehmen für ein breites Spektrum an Dienstleistungen, vom Betrieb einer Kryptobörse bis zur Verwahrung von Kryptowerten.
Seit dem 30. Dezember 2024 gilt MiCA in der gesamten EU. Die Übergangsfrist für Unternehmen mit nationaler Lizenz endete am 1. Juli 2026. Seitdem benötigen alle Krypto-Dienstleister eine vollständige CASP-Zulassung, um legal tätig zu sein.
Das betrifft alle Finanzdienstleister, die ihren Kunden kryptobezogene Dienstleistungen anbieten. Mit der passenden Lizenz erfüllen Unternehmen nicht nur die Vorgaben von MiCA, sondern erhalten über das sogenannte Passporting auch Zugang zum gesamten EU-Markt: Eine einzige Lizenz genügt, um in allen EU-Ländern tätig zu sein.
1. Lizenz für Krypto-Dienstleister (CASP-Lizenz)
Die CASP-Lizenz gehört zu den zentralen Lizenzen, die MiCA einführt. Sie gilt für alle Unternehmen, die kryptobezogene Dienstleistungen unterschiedlicher Art erbringen, und stellt sicher, dass diese strenge regulatorische Standards für Transparenz, Sicherheit und Verbraucherschutz einhalten.
Wer braucht eine CASP-Lizenz?
Eine CASP-Lizenz benötigen Unternehmen in folgenden Bereichen:
Kryptobörsen (zentral und dezentral): Plattformen, über die Nutzer untereinander digitale Assets kaufen, verkaufen oder handeln.
Wallet-Anbieter, die Kryptowerte für Kunden halten oder verwalten: Dienste, die sichere digitale Wallets zur Aufbewahrung und Verwaltung von Kryptowährungen anbieten und dabei häufig die privaten Schlüssel der Nutzer verwalten.
Handelsplattformen für Kryptowerte: Unternehmen, die Systeme für den Handel mit Kryptowerten betreiben, etwa indem sie Käufer und Verkäufer zusammenführen oder automatisierten Handel ermöglichen.
Verwahrung von Kryptowerten: Unternehmen, die digitale Vermögenswerte für ihre Kunden sicher aufbewahren und schützen und so deren Guthaben absichern.
Beratung und Portfolioverwaltung für Kryptowerte: Unternehmen, die ihre Kunden zu Investitionen in Kryptowerte beraten oder Kryptoportfolios für sie verwalten und ihnen so fundierte Finanzentscheidungen ermöglichen.
Transferdienstleistungen für Kryptowerte: Unternehmen, die Übertragungen digitaler Vermögenswerte zwischen Parteien abwickeln und dabei für sichere und effiziente Transaktionen sorgen.
Quelle: BaFin-Website
Anforderungen an die CASP-Lizenz
Angemessene Eigenmittel: Unternehmen müssen finanzielle Mittel in einer Mindesthöhe vorhalten, die Stabilität und Sicherheit gewährleisten.
Governance und Risikomanagement: Nachzuweisen sind solide interne Governance-Strukturen und wirksame Verfahren für das Risikomanagement.
Einhaltung der AML- und KYC-Vorschriften: Gefordert sind belastbare Prozesse zur Geldwäscheprävention (Anti-Money Laundering, AML) und Kundenidentifizierung (Know Your Customer, KYC), um Betrug und illegale Aktivitäten zu verhindern.
Wie sich Unternehmen auf die CASP-Lizenz vorbereiten können, erläutert unser Beitrag zu den wichtigsten MiCA-Vorbereitungen.
2. Vermögenswertereferenzierte Token (ART): Zulassung statt CASP-Lizenz
Für die Ausgabe vermögenswertereferenzierter Token (Asset-Referenced Tokens, ART) gibt es unter MiCA keine CASP-Lizenz. Stattdessen benötigen Emittenten eine Zulassung ihrer nationalen Aufsichtsbehörde, bevor sie den Token öffentlich anbieten, und müssen eigene Anforderungen erfüllen. ART sind durch mehrere Vermögenswerte gedeckt, etwa Fiatwährungen, Rohstoffe oder andere Kryptowerte, und sollen einen stabilen Wert halten. Da sie das Finanzsystem beeinflussen können, sieht MiCA für ART-Emittenten spezifische regulatorische Pflichten vor.
Wer muss die ART-Anforderungen erfüllen?
Unternehmen, die Token ausgeben, deren Wert sich aus mehreren Vermögenswerten oder aus einer Kombination von traditionellen Finanzinstrumenten und Kryptowerten ableitet, fallen in der Regel unter die MiCA-Anforderungen für ART. Solche Token werden oft als Stablecoins bezeichnet, unterscheiden sich jedoch von E-Geld-Token (EMT), auf die wir weiter unten eingehen.
Zentrale Anforderungen an ART
Reserveanforderungen: Emittenten müssen ausreichende Reserven vorhalten, die den Gesamtwert der ausgegebenen Token abdecken. Diese Reserven sollten in hochliquiden, risikoarmen Vermögenswerten wie Staatsanleihen oder Fiatwährung gehalten werden.
Transparenz: Emittenten müssen detaillierte Transparenzberichte über ihre Reserven vorlegen und so sicherstellen, dass die Token jederzeit vollständig gedeckt sind.
Governance und Risikomanagement: Strenge Richtlinien für das Risikomanagement und solide Governance-Strukturen sind Pflicht, um Stabilität und Verbraucherschutz zu gewährleisten.
3. E-Geld-Token (EMT): an eine Fiatwährung gebunden
Wie bei ART gibt es auch für E-Geld-Token (E-Money Tokens, EMT) keine eigene Lizenz unter MiCA. Unternehmen, die EMT ausgeben, müssen jedoch strenge regulatorische Anforderungen erfüllen. EMT sind an eine einzige Fiatwährung wie den Euro gebunden. Sie dienen vor allem dem Zahlungsverkehr und sollen einen stabilen Wert behalten, der direkt an die zugrunde liegende Währung gekoppelt ist.
Wer muss die EMT-Anforderungen erfüllen?
Wer Stablecoins ausgibt, die an eine bestimmte Fiatwährung gebunden sind, muss die MiCA-Anforderungen für EMT erfüllen. Dazu zählen Token für Zahlungen oder zur Wertaufbewahrung, bei denen der Emittent zusagt, sie zum Gegenwert in Fiatwährung zurückzutauschen.
Zentrale Anforderungen an EMT
Vollständige Deckung: EMT-Emittenten müssen Fiatreserven in Höhe von 100 % vorhalten. Für jeden ausgegebenen Token muss also ein entsprechender Betrag in Fiatwährung als Reserve vorhanden sein.
Rücktauschbarkeit: Inhaber von EMT haben jederzeit das Recht, ihre Token in die Fiatwährung zurückzutauschen, was die Liquidität sicherstellt.
Aufsicht: Emittenten unterliegen einer strengen Aufsicht durch die zuständige nationale Behörde, die die fortlaufende Einhaltung der Reserve- und Liquiditätsanforderungen überwacht.
Seit dem 2. März 2026 kommt eine weitere Anforderung hinzu: Da EMT als E-Geld gelten, stuft die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) bestimmte Dienstleistungen mit EMT, etwa deren Übertragung im Auftrag von Kunden, als Zahlungsdienste ein. Krypto-Dienstleister, die solche Dienstleistungen erbringen, benötigen dafür zusätzlich eine Erlaubnis nach der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (in Deutschland nach dem ZAG) oder arbeiten mit einem entsprechend zugelassenen Zahlungsdienstleister zusammen.
4. Verwahrlizenz für Kryptowerte
Verwahrer, die Kryptowerte für ihre Kunden verwalten und aufbewahren, benötigen unter MiCA eine Verwahrlizenz für Kryptowerte. Sie spielen eine entscheidende Rolle beim Schutz von Kundenvermögen. Für den Umgang mit diesen Vermögenswerten führt MiCA deshalb strengere Regeln ein.
Wer braucht eine Verwahrlizenz?
Unternehmen, die Kryptowerte für Kunden aufbewahren, sichern oder verwalten, benötigen eine solche Lizenz. Dazu gehören zentrale Kryptobörsen mit Wallet-Diensten ebenso wie eigenständige Verwahrer.
Anforderungen an die Verwahrlizenz
Trennung der Kundenvermögen: MiCA schreibt vor, Kundenvermögen getrennt vom Eigenvermögen des Unternehmens zu halten, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Erhöhte Sicherheit: Verwahrer müssen branchenführende Sicherheitsmaßnahmen einsetzen, darunter Multi-Signature-Wallets, Verschlüsselung und Cold Storage.
Transparenz und Berichterstattung: Vorgeschrieben sind regelmäßige Berichte über die verwalteten Vermögenswerte sowie häufige Prüfungen, die die Einhaltung der Vorgaben sicherstellen.
Versicherung: Verwahrer müssen für eine angemessene Absicherung sorgen, entweder durch einen umfassenden Versicherungsschutz im Sinne von MiCA oder durch ausreichende Liquidität.
Kundenberichte: Jeder Kunde muss vierteljährlich eine Aufstellung über seine Bestände und Aktivitäten erhalten.
Die vollständige Liste der Anforderungen ist deutlich länger als dieser kurze Überblick. Wir bei Tangany übernehmen diese Dienstleistung samt aller Anforderungen für mehr als 60 B2B-Partner und deren Kunden in der EU.
5. Passporting: ein zentraler Vorteil der MiCA-Lizenz
Einer der größten Vorteile einer MiCA-Lizenz ist das Passporting. Hat ein Unternehmen in einem EU-Mitgliedstaat eine Lizenz erhalten, darf es in allen anderen EU-Ländern tätig werden, ohne dort jeweils eine zusätzliche Lizenz beantragen zu müssen. Dazu zeigt es der Aufsichtsbehörde im Herkunftsland an, in welchen Mitgliedstaaten es tätig werden will, und dehnt seine Lizenz per Passporting auf diese Länder aus. Für Kryptounternehmen, die in Europa expandieren wollen, eröffnet das enorme Wachstumschancen.
So lässt sich Passporting nutzen
Expansion beschleunigen: Mit Passporting können Unternehmen schnell und effizient in neue Märkte der EU eintreten. Ob neue Kryptobörse oder Wallet-Dienst: Passporting vereinfacht das grenzüberschreitende Geschäft.
Einheitliches regulatorisches Umfeld: MiCA sorgt dafür, dass in allen Mitgliedstaaten derselbe Rechtsrahmen gilt, und verringert so die Komplexität unterschiedlicher nationaler Gesetze.
Anmeldung bei der BaFin oder der zuständigen Behörde: Um Passporting voll zu nutzen, müssen Unternehmen die betreffenden EU-Länder vor dem Markteintritt bei der BaFin (in Deutschland) oder der entsprechenden Behörde in anderen Mitgliedstaaten anmelden. Dabei sind lokale Vorgaben zu beachten, etwa Informationen in der Landessprache des Ziellandes bereitzustellen.
Die passende Lizenz für das eigene Geschäftsmodell
Für jedes Kryptounternehmen, das in der EU legal und erfolgreich tätig sein will, ist die passende Lizenz unter MiCA unverzichtbar. Ob Kryptobörse, Stablecoin-Emittent oder Verwahrer: Wer die Anforderungen und Antragsverfahren für die jeweilige Lizenz kennt, ist für die vollständige Umsetzung von MiCA gerüstet.
Weitere Informationen zur Beantragung einzelner Lizenzen und zu den Auswirkungen von MiCA auf Unternehmen bieten unsere Beiträge zu den wichtigsten MiCA-Fristen und zur Vorbereitung auf MiCA.
Wenn Ihnen Zeit, Ressourcen oder Kapazitäten fehlen, um die regulatorischen Anforderungen von MiCA zu erfüllen, bietet eine Partnerschaft mit Tangany eine nahtlose Lösung. Unsere MiCA-konformen und vollständig regulierten Verwahrdienstleistungen für digitale Vermögenswerte stellen sicher, dass Sie die MiCA-Standards effizient erfüllen und sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf und erfahren Sie, wie wir Sie bei der MiCA-Compliance unterstützen.
Haftungsausschluss
Dieser Beitrag dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Tangany ist keine Anwaltskanzlei und haftet nicht für Entscheidungen oder Handlungen, die auf Grundlage dieses Beitrags getroffen werden. Für konkrete Fragen zur regulatorischen Compliance sollte stets qualifizierter Rechtsrat eingeholt werden.
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