MiCAR und Unterverwahrung: Was Finanzinstitute wissen müssen
Tim Schuster
Marketing Manager, TanganyIn der traditionellen Finanzwelt ist Unterverwahrung (Sub-Custody) gängige Praxis: Institute geben Kundenvermögen in die Obhut bewährter Drittverwahrer. Für digitale Vermögenswerte gilt dasselbe Prinzip. Unter MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) ist Unterverwahrung allerdings kein eigener Rechtsbegriff. Die Verordnung behandelt sie als Form der Auslagerung und regelt klar, wann und unter welchen Bedingungen sie zulässig ist. Der Einfachheit halber steht „Unterverwahrung“ in diesem Beitrag für die Auslagerung der Verwahrung unter MiCAR.
In der Praxis bedeutet das in der Regel, zentrale Verwahraufgaben an einen lizenzierten Partner zu übergeben, etwa die sichere Verwahrung der privaten Schlüssel. Private Schlüssel sind eindeutige kryptografische Codes und funktionieren wie eine digitale Unterschrift: Mit ihnen weist der Inhaber nach, dass ihm die Vermögenswerte gehören, und gibt Transaktionen auf der Blockchain frei. Man kann sich einen privaten Schlüssel wie den Schlüssel zu einem digitalen Safe vorstellen. Geht er verloren, kann niemand den Safe wieder öffnen. Wenn lizenzierte Institute diese Aufgabe auslagern, verringern sie die technische Komplexität, erschließen leichter neue Märkte und können sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Warum Unterverwahrung jetzt an Bedeutung gewinnt
Dieses Modell wird besonders relevant, da MiCAR in der gesamten EU nun voll greift. Banken, Broker und Fintech-Plattformen sichern sich die Lizenzen, die sie für Krypto-Dienstleistungen unter MiCAR benötigen. Die Lizenz ist der erste wichtige Schritt. Viele Institute wollen ihre Verwahrinfrastruktur jedoch nicht von Grund auf selbst aufbauen, sondern arbeiten dafür mit regulierten Anbietern wie Tangany zusammen, die ihnen die technische Komplexität abnehmen.
Als regulierter Krypto-Verwahrer unterstützen wir Banken, Broker und Fintechs mit sicherer Verwahrung, Onboarding, Transfers, Staking und On-Chain-Buchhaltung, damit sie ihre operativen und regulatorischen Anforderungen erfüllen können.
Mit einem solchen Partnerschaftsmodell erfüllen lizenzierte Institute die regulatorischen Anforderungen, ohne Wallets, Schlüssel oder Blockchain-Anbindungen selbst betreiben zu müssen. Das ist nicht nur praktikabel, sondern oft auch schneller, sicherer und besser skalierbar. Für viele Institute ist die Rechnung einfach: Mit der Lizenz als Krypto-Dienstleister (CASP) sichern sie sich den Marktzugang, und die Infrastruktur liefert ein vertrauenswürdiger Verwahrpartner. Genau das ermöglicht Unterverwahrung.
Das Vorbild aus der traditionellen Finanzwelt
Global tätige Institute arbeiten über Unterverwahrung mit lokalen Depotbanken zusammen, die vor Ort Verwahrung, Bestandsführung und Abwicklung übernehmen. Das reduziert die Komplexität, erleichtert die Einhaltung lokaler Vorschriften und verteilt die operativen Risiken.
Unterverwahrung für digitale Vermögenswerte
Das Prinzip bleibt dasselbe. Statt grenzüberschreitende Aktien- und Anlagebestände zu verwalten, übernimmt der Unterverwahrer (Sub-Custodian) hier das Schlüsselmanagement und die zugrunde liegende Blockchain-Infrastruktur.
Je nach Anbieter liegen die Schlüssel offline in Cold Wallets, in Warm Wallets mit eingeschränkter Netzanbindung oder online in Hot Wallets. Die Institute bleiben für ihre Dienstleistungen verantwortlich und lagern lediglich die Technik im Hintergrund aus.
So müssen sie keine teure Infrastruktur aufbauen und erhalten trotzdem Zugang zu leistungsstarken Funktionen wie der Verwaltung von Token, Integrationen und sicheren Transfers.
Was sich mit MiCAR ändert
MiCAR schafft erstmals EU-weit Rechtsklarheit für die Unterverwahrung. Lizenzierte CASPs dürfen Verwahraufgaben demnach auslagern, die rechtliche Verantwortung bleibt aber beim Lizenzinhaber. Eine MiCAR-konforme Unterverwahrung muss folgende Anforderungen erfüllen:
Aus Sicht der MiCAR ist Auslagerung nicht risikofrei: Wer die Verwahrung auslagert, bleibt dennoch verantwortlich. Institute sollten ihren Unterverwahrer daher sorgfältig auswählen und die Zusammenarbeit auch danach eng begleiten.
Häufige Bedenken
Das Modell erfordert gewisse Kompromisse, die sich mit einer durchdachten Struktur und dem richtigen Partner jedoch handhaben lassen. So können die Onboarding- und Annahmeregeln eines Unterverwahrers, also die Kriterien dafür, welche Kunden und Vermögenswerte er zulässt, strenger sein als die eigenen. Wer sich früh über die gegenseitigen Risikoanforderungen abstimmt, vermeidet spätere Reibungsverluste.
Hinzu kommt das Reputationsrisiko: Fehler des Partners können auf den eigenen Namen zurückfallen. Klare Verträge und eine regelmäßige Überprüfung helfen jedoch, dieses Risiko zu begrenzen.
Wichtig ist außerdem, ob der gewählte Unterverwahrer die strengen Anforderungen der MiCAR erfüllt. Nach EU-Recht dürfen nur regulierte Anbieter Aufgaben der Unterverwahrung übernehmen, etwa lizenzierte CASPs oder Finanzinstitute mit Zulassung nach MiFID oder CRD. Die Auslagerung an einen unregulierten Technologieanbieter genügt den Vorgaben der MiCAR nicht, selbst wenn dessen Infrastruktur hervorragend ist.
Mit sorgfältiger Planung und klaren Verantwortlichkeiten bleibt Unterverwahrung eine sichere und skalierbare Option für institutionelle Angebote rund um digitale Vermögenswerte.
Wann ist Unterverwahrung die richtige Wahl?
Bevor ein Institut Verwahrdienstleistungen auslagern kann, braucht es unter MiCAR eine Zulassung als CASP, und zwar konkret für die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden. Diese Zulassung ist Voraussetzung für jede Unterverwahrung und stellt sicher, dass die rechtliche Verantwortung beim lizenzierten Unternehmen bleibt. Fehlt diese Lizenz noch, ist sie der erste Schritt.
Steht diese Grundlage, lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem regulierten Verwahrer vor allem dann, wenn Tempo, Kosteneffizienz und ein schlanker Betriebsalltag im Vordergrund stehen. Das Modell eignet sich für Institute, die
Krypto-Dienstleistungen schnell an den Start bringen wollen,
die Infrastruktur noch nicht selbst betreiben können,
lieber mit regulierten Partnern arbeiten, um den internen Aufwand zu senken.
Für viele ist Unterverwahrung keine Übergangslösung, sondern eine langfristige Strategie. Richtig aufgesetzt, unterstützt sie Skalierung, Sicherheit und Compliance, ohne die Flexibilität einzuschränken.
Fazit
Unterverwahrung bietet Instituten einen klaren, regulatorisch sauberen Weg in den Markt für digitale Vermögenswerte. Mit dem richtigen Partner gelingt der Einstieg schnell, ohne dass die Sorgfalt leidet, und Institute tragen Verantwortung, ohne unnötige Risiken einzugehen.
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